Die EU-Verordnung 1169/2011, auch Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) genannt, ist seit Dezember 2014 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Für Restaurants legt sie fest, wie Allergene, Zutaten und Nährwerte gegenüber Gästen kommuniziert werden müssen.
Wer nach den Vorgaben der EU-Lebensmittelinformationsverordnung für Restaurants sucht, findet hier eine kompakte Übersicht der vier zentralen Pflichten: Allergene, Zutatenangaben, Nährwerte und Kalorienkennzeichnung.
Die 14 Pflicht-Allergene
Anhang II der Verordnung listet 14 Allergene, die für jedes Gericht angegeben werden müssen: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite (über 10 mg/kg), Lupinen und Weichtiere.
Die Information muss deutlich sichtbar und gut lesbar sein. Ein pauschaler Hinweis "Bei Allergien fragen Sie bitte das Personal" reicht in den meisten Bundesländern nicht mehr aus — die Angaben müssen pro Gericht zugänglich sein.
Format der Nährwertangaben
Für vorverpackte Lebensmittel ist die Nährwertdeklaration im Format pro 100 g/100 ml verpflichtend: Energie in kJ und kcal, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Für Gerichte aus der Restaurantküche ist sie technisch freiwillig — aber wer angibt, muss das Format einhalten.
Portionsangaben dürfen zusätzlich ausgewiesen werden, ersetzen aber nie die 100-g-Tabelle. QR-verlinkte digitale Karten sind nach aktueller Leitlinie ein zulässiger Träger der Information.
Kalorienkennzeichnung in den Mitgliedstaaten
Eine Kalorienpflicht auf Restaurantkarten gibt es auf EU-Ebene nicht; einzelne Staaten gehen voraus. England schreibt Kalorienangaben für Ketten mit über 250 Mitarbeitenden seit April 2022 vor. Deutschland setzt auf Freiwilligkeit, Frankreich plant einen Stufenplan.
Die Nachfrage nach Kalorieninformationen ist in den letzten drei Jahren um etwa 38-45% gestiegen — auch ohne Pflicht ein zunehmender Wettbewerbsfaktor.
Umsetzung: Druck vs. Digital
14 Allergen-Symbole und volle Nährwerttabellen in einer Papierkarte machen sie schnell unleserlich. QR-Menüs haben hier strukturelle Vorteile: Allergene erscheinen als antippbare Symbole unter jedem Gericht, Nährwerte öffnen sich auf Tippen, Diätfilter mit einem Klick. Plattformen wie thMenu liefern diese Funktionen samt KI-gestützter Nährwertschätzung sofort einsatzbereit.
Für eine Karte mit 50 Gerichten dauert die volle 1169/2011-Anpassung etwa 8-12 Stunden Einmalaufwand — wenig im Vergleich zu Bußgeldern bis zu 50.000 € in einigen Bundesländern. Verstehen Sie die LMIV als Mindeststandard für vertrauenswürdiges Speisekarten-Design, nicht als Bürokratie.
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